info@solarnordics.com

Geschäftsbedingungen

SolarNordics > Geschäftsbedingungen

Einkaufs- und Lieferbedingungen für SolarNordics

Einführung

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Produkten von SolarNordics

Für die Lieferung von Produkten aus dem SolarNordics-Stammsortiment gelten unsere nachstehenden Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht eine andere besondere Vereinbarung getroffen wurde. Für alle anderen Produkte, die nicht zum regulären Sortiment gehören, sondern auf besonderen Wunsch des Käufers geliefert werden, gelten die jeweiligen Bestell- und Lieferbedingungen des Herstellers.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ersetzen ab dem unten angegebenen Datum die zuvor von SolarNordics geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Solargroßhändler behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten unmittelbar. Alle Käufe von Produkten müssen für den professionellen Gebrauch des Käufers erfolgen.

Kompetenz

Da der Käufer für alle unter der angegebenen Kundennummer getätigten Käufe zahlungspflichtig ist, muss der Käufer den Solargroßhändler stets über Änderungen von Genehmigungen informieren und mitteilen, wann eine Genehmigung endet, die nicht mehr zum Unternehmen des Käufers gehört. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Anmeldeinformationen für den SolarNordics-Webshop nicht in unbefugte Hände gelangen. Der Käufer ist für alle Einkäufe verantwortlich, die von Personen getätigt werden, die Anmeldedaten für den SolarNordics-Webshop erhalten haben. Der Solargroßhändler hat das Recht, ein Kundenkonto zu schließen, wenn der Käufer über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nicht eingekauft hat.

1. Bestellbedingungen:

1.1 Produkte werden vom Käufer über den SolarNordics-Webshop oder per Angebot bestellt. Bei Bestellungen über den Webshop und Kalkulationstools wird unmittelbar nach der Bestellung eine Bestellbestätigung versandt. Nach der Bearbeitung der Bestellung wird eine Bestellbestätigung mit Lieferavis an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Käufer in seinem Kundenprofil/Bestelldokument angegeben hat. Nach Eingang der Bestellung hat der Solargroßhändler drei (3) Werktage Zeit (Annahmefrist), die Bestellung des Käufers ganz oder in Teilen anzunehmen oder abzulehnen. Während der Annahmefrist ist die Bestellung jedoch für den Käufer verbindlich.

1.2 Der Solargroßhändler kann nicht garantieren, dass die vom Käufer bestellten Waren jederzeit vorrätig sind und/oder innerhalb einer bestimmten Zeit zum gewünschten Preis geliefert werden können. Auch Endverkäufe und Zwischenverkäufe der Produkte behalten wir uns vor.

1.3 Käufer sind für alle Informationen an ihre Endkunden bezüglich Lieferzeiten und -bedingungen, Handhabung von Produkten, Produktgarantien usw. verantwortlich. Der Solargroßhändler unterstützt den Käufer normalerweise mit solchen Informationen über unseren Webshop sowie bei Kontakten mit Herstellern bezüglich Produktgarantie wichtig, aber die Verantwortung gegenüber dem Endkunden liegt beim Käufer.

1.4 Es kann zu einer vorübergehenden Kampagne/einem vorübergehenden Angebot kommen, wenn für die Teilnahme an der Kampagne/dem Angebot besondere Kaufvoraussetzungen gelten.

1.5 Eine Stornierung und Änderung einer Bestellung für das reguläre SolarNordics-Sortiment kann bis zu 48 Stunden vor dem in der versandten Auftragsbestätigung mit Lieferbenachrichtigung angegebenen Liefertermin kostenlos erfolgen. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Lieferdatum wird eine Stornierungsgebühr von 20 % des Bestellwerts und eine Pauschalgebühr von 600 USD erhoben. Stornierungen und Bestelländerungen müssen über den Support unter SolarNordics registriert werden.

2. Lieferbedingungen:

2.1 Für die Lieferung innerhalb Schwedens gelten zusätzlich zu diesen Lieferbedingungen die allgemeinen Vorschriften der technischen Unternehmen NLS 19, sowie FCA Incoterms 2020 (die Ware wird an den Spediteur geliefert, normalerweise von unserem Vertriebszentrum). Für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von NLS 19 und/oder FCA Incoterms 2020 abweichen, haben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang.

2.2 Der Käufer ist für alle Kosten im Zusammenhang mit der Verladung, dem Versand, eventuellen Kosten für Kranfahrzeuge und andere Fahrzeuge sowie dessen Personal verantwortlich. Für bestellte Waren, die nicht zum regulären Lagersortiment von SolarNordics gehören, werden dem Käufer sämtliche Verlade- und Versandkosten sowie weitere eventuell mit der Lieferung verbundene Gebühren in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3 Als Liefertermin gilt immer der Tag, an dem die Ware das Lager von SolarNordics verlässt.

2.4 Für bestellte Waren, die bei der Lieferung nicht eingegangen sind, wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten für die Warenbearbeitung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 USD erhoben.

2.5 Der Versandpreis wird berechnet und ist auf der Rechnung ersichtlich.

3. Zahlungsbedingungen:

3.1 Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Verzug werden Verzugszinsen gemäß dem jeweils gültigen Referenzzinssatz zuzüglich 12 %-Einheiten berechnet.

3.2 Der Solargroßhändler hat das Recht, das Kreditlimit für den Kunden festzulegen und zu ändern. Darüber hinaus hat SolarNordics das Recht, eine Vorauszahlung zu verlangen, ausstehende Kredite aufzurechnen oder das Konto des Käufers zu kündigen oder die Lieferung einzustellen, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist oder sich in der Sanierung befindet, seine Zahlungen eingestellt hat, Rechnungen wiederholt verspätet oder überhaupt nicht bezahlt haben oder wenn dies nicht der Fall ist Es besteht Grund zur Annahme, dass der Käufer zahlungsunfähig ist oder anderweitig gegen den Vertrag verstößt.

4. Eigentumsvorbehalt:

Bestellte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Solargroßhändlers, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.

5. Preise:

5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Preis am Tag der Lieferung.

5.2 Bei Änderungen der Wechselkurse und Rohstoffnotierungen behalten wir uns daher das Recht vor, entsprechende Preisanpassungen vorzunehmen.

5.3 Bei Änderungen der staatlichen Abgaben und Gebühren behalten wir uns das Recht vor, die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen und diese Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

6. Rechnungsgebühr:

6.1 Der Solargroßhändler versendet eine Rechnung per E-Mail an die vom Käufer angegebene Rechnungsadresse. Es ist auch möglich, eine E-Rechnung zu erhalten. Für Zahlungserinnerungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 USD erhoben.

6.3 Die gesetzliche Umweltgebühr wird in den Rechnungen als gesonderter Kostenbeitrag ausgewiesen.

6.4 Für jede Bestellung mit einem Wert von weniger als 1.000 USD netto, ohne Mehrwertsteuer, wird eine Verwaltungsgebühr von 250 USD erhoben.

7. Rücksendungen:

7.1 Der Käufer hat das Recht, das gekaufte Produkt innerhalb eines Monats nach Erhalt der Lieferung und unter den nachstehenden Bedingungen an den Solargroßhändler zurückzusenden. Möchte der Käufer von diesem Rückgaberecht Gebrauch machen, muss er dies schriftlich über den Support von SolarNordics mitteilen. Eine Gutschrift zurückgegebener Produkte ist erst möglich, nachdem der SolarNordics eine Qualitätsprüfung durchgeführt und die Rücksendung genehmigt hat. Der Rückversand wird vom Solel-Großhändler gebucht und dem Käufer in Rechnung gestellt.

7.2 Die Rücksendung muss vom Solargroßhändler im Voraus schriftlich genehmigt werden und der Käufer ist dafür verantwortlich, dem Solargroßhändler die Bestell- oder Rechnungsnummer, die Anzahl der Pakete und das Gewicht sowie alle anderen Informationen mitzuteilen, die der Solargroßhändler für die Abwicklung benötigt gemäß den Anweisungen, die der Käufer im Zusammenhang mit der Annahme der Rücksendung durch den Solargroßhändler erhalten hat

7.3 Das zurückgegebene Produkt muss unbenutzt, in neuem Zustand, in unbeschädigter Verpackung und in einer möglichst unbeschädigten Originalverpackung zurückgegeben werden. Die Verpackung muss so erfolgen, dass Transportschäden vermieden werden. Käufer müssen die vom Solel-Großhändler erhaltene Rücksendeauftragsnummer deutlich auf allen Paketen vermerken, ohne sie direkt auf dem/den Produkt(en) anzubringen. Der Käufer ist für die zurückgesendeten Waren verantwortlich, bis diese an der vom Solargroßhändler angegebenen Empfangsadresse eintreffen. Für Produkte, die Teil des regulären Sortiments des Solargroßhändlers sind, vom Käufer zurückgegeben werden und vom Solargroßhändler zur Rückgabe zugelassen sind, wird ein Rückgabeabzug von 20 % und eine Rückgabegebühr von 600 USD erhoben. Nur bei SolarNordics gekaufte Produkte können zurückgegeben werden zu SolarNordics.

7.4 Sofern der Rücksendebedarf durch eine fehlerhafte Kommissionierung durch den Solargroßhändler entsteht, wird kein Entgelt erhoben.

7.5 Produkte, die normalerweise nicht zurückgegeben werden:

  • Materialien, vor mehr als einem Monat geliefert
  • Material in kaputter Verpackung
  • Kartons mit beschädigter Versiegelung
  • Aus dem Standardsortiment ausgestrichene Produkte
  • Einzigartige Produkte, individuell auf Wunsch des Käufers
  • Materialien in beschädigter Verpackung oder ohne Verpackung
  • Produkte, deren Gesamtbestellwert weniger als 5.000 USD beträgt

7.6 Im Falle einer unbefugten Rücksendung kann der Käufer das Produkt zurückgeben oder, falls gewünscht, das Produkt verschrotten lassen. Für die Verschrottung werden dem Käufer 500 USD Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt und im Falle der Rücksendung an den Käufer werden die Kosten dafür in Rechnung gestellt.

7.7 Sonstige Produkte, beispielsweise Produkte, die beim Solargroßhändler nicht vorrätig sind oder die auf Wunsch des Käufers speziell erworben wurden, können nur nach Zustimmung des Solargroßhändlers zurückgegeben werden. Für solche genehmigten Rücksendungen wird zusätzlich zu den vom Hersteller für die Rücksendung berechneten Kosten ein Retourenabzug von 20 % erhoben. Hinzu kommen die tatsächlichen Versandkosten.

8. Beschwerden:

8.1 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die Produkte bei Lieferung zu überprüfen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich dem Spediteur zu melden und ein Schadensprotokoll zu erstellen. Der Käufer muss SolarNordics unverzüglich schriftlich über Mängel oder Mängel an den Produkten informieren (innerhalb von fünf (5) Tagen bei sichtbaren Mängeln und zwölf (12) Tagen bei versteckten Mängeln), nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen Mängel mit der Geltendmachung des Reklamationsrechts.

8.2 Rücksendungen, die aufgrund von Mängeln an den Produkten erfolgen, können nur nach Stellungnahme des Herstellers des Produkts abgewickelt werden, da die SolarNordics die Bedingungen des Herstellers für das Produkt widerspiegeln.

8.3 Rücksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Solargroßhändlers. Während er auf die Entscheidung über die Reklamation wartet, muss sich der Käufer um die Ware kümmern und den Solargroßhändler benachrichtigen, wo die Ware bei Bedarf besichtigt werden kann. Unterlässt der Käufer die Reklamation gemäß den oben genannten Anweisungen, ist der Solargroßhändler von jeglicher Verantwortung für den Fehler oder Mangel befreit.

9. Haftungsbeschränkung:

9.1 Wenn der Solargroßhändler davon ausgeht, dass die Lieferung (mit „Lieferung“ ist hier gemeint, wenn die Ware an den Spediteur gemäß FCA Incoterms 2020 übergeben wurde) nicht zum angegebenen Zeitpunkt erfolgen kann, muss der Solargroßhändler dies benachrichtigen dem Käufer hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.

9.2 Der Solargroßhändler ist nicht für Verzögerungen verantwortlich, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Solargroßhändlers liegen.

Ist die Lieferverzögerung auf Umstände zurückzuführen, die auf Seiten des Käufers liegen, hat der Solargroßhändler das Recht auf eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit. Ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz wegen der Lieferung unter diesen Bedingungen besteht nicht.

10. Höhere Gewalt:

Die folgenden Umstände stellen einen Befreiungsgrund dar, wenn sie dazu führen, dass die Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Lieferordnung behindert oder unzumutbar erschwert wird: Arbeitskonflikte und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des SolarNordics liegen (z. B. – aber nicht beschränkt auf – Feuer, Naturkatastrophe oder extreme Ereignisse). Naturereignisse, Krieg oder andere militärische Behinderung, Aufstand, Aufruhr, Epidemie, Vandalismus, Sabotage, Terrorismus, Embargo, Beschlagnahmung oder Beschlagnahme, Handels- oder Währungsbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Warenmangel oder neue Gesetze sowie Misserfolg oder Verzögerungen bei Lieferungen von Unterlieferanten aufgrund ähnlicher Freistellungsgründe) und die bei Auftragserteilung vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren, ist der Solargroßhändler von der Verpflichtung zur Einhaltung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen befreit.

Sobald die oben genannten Befreiungsgründe entfallen, wird die Leistung gemäß diesen Lieferbedingungen wieder aufgenommen. Will eine Partei einen Freistellungsgrund nach oben geltend machen, muss sie dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitteilen.

11. Streit:

Streitigkeiten aufgrund dieser Liefervorschriften müssen endgültig gerichtlich entschieden werden. Das Schiedsverfahren findet in Malmö nach schwedischem Recht statt.