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Grüne Technologie

Erläuterung der Steuerermäßigung für schwedische Hausbesitzer, die im Jahr 2023 umweltfreundliche Technologien installieren

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Hausbesitzer in Schweden, die die Installation von Solarmodulen in Betracht ziehen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie dadurch von Steuerermäßigungen für Arbeits- und Materialkosten profitieren können, die Teil einer Regierungsinitiative sind, die als „grüner Abzug“ (oder „grön teknik“) bekannt ist. Die Förderung wurde durch eine Regierungsnovelle initiiert, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat und für Anlagen gilt, die nach dem 31. Dezember 2022 bezahlt werden.

In diesem Artikel gehen wir näher auf die Einzelheiten der Initiative ein, einschließlich der Art und Bedingungen des Abzugs sowie der besten Optionen für die Installation von Solarmodulen in Ihrem Zuhause.

Wie funktioniert es?

Einzelne schwedische Hausbesitzer haben nun Anspruch auf eine Steuerermäßigung für die Arbeits- und Materialkosten, die bei der Installation sogenannter „grüner Technologie“ anfallen, von Solarzellen und Batterien bis hin zu Ladeboxen für Elektrofahrzeuge. Anders als früher, als die Antragsteller zunächst Geld ausgeben und später Zuschüsse beantragen mussten, wird die neue Steuerermäßigung direkt von der Lieferantenrechnung abgezogen.

Die relevanten Zahlen beinhalten einen Abzug von 20 % der Arbeits- und Materialkosten im Zusammenhang mit netzgekoppelten Solarzellensystemen; eine 50-prozentige Reduzierung der Arbeits- und Materialkosten für Batterien und selbst erzeugten Strom; und eine 50-prozentige Reduzierung der Arbeits- und Materialkosten für die Installation einer oder mehrerer Ladeboxen für Elektroautos.

Zu beachten ist, dass der Abzug für Arbeits- und Materialkosten gilt, nicht jedoch für Reisekosten, Planung oder Versand. Die schwedische Steuerbehörde hat eine Vorlage für diese Kosten genehmigt, die auf 3 % des Gesamtbetrags festgelegt ist. Das bedeutet, dass der Abzug 97 % der Gesamtkosten abdeckt, was einem Gesamtabzug von 19,4 % für Solarzellen und 48,5 % für Solarzellenbatterien und Ladeboxen entspricht. Der maximale Abzug pro Person und Jahr beträgt 50.000 SEK.

Wenn Ihr Haus oder Grundstück einen Überschuss an erneuerbarem Strom produziert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine gesonderte Steuerermäßigung für die Anzahl der in das Stromnetz eingespeisten Kilowattstunden, was 60 Öre pro Kilowattstunde entspricht und auf 18.000 SEK pro Jahr begrenzt ist .

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um grüne Technologie steuerlich absetzen zu können?

Sie haben Anspruch auf einen Steuerabzug im Rahmen der Initiative „grön teknik“, wenn:

a) Das Unternehmen, das die Installation durchführt, ist in Schweden für die F-Steuer zugelassen.
b) die betreffende Anlage an das Stromnetz angeschlossen ist; Für netzunabhängige Anlagen sind keine Steuerermäßigungen möglich;
c) Sie sind Eigentümer der Immobilie und nutzen diese als Wohnsitz. Alternativ können Sie eine Steuerermäßigung für die Installation umweltfreundlicher Technologie im Haus eines Verwandten beantragen.

Die Steuerermäßigung gilt nicht für Gewerbeimmobilien und kann von Unternehmen nicht beantragt werden; Sie werden jedoch gebeten, stattdessen Klimatklivet-Zuschüsse für öffentliche Ladestationen zu beantragen. Diese werden an öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge wie LKWs, Boote, Busse oder Flugzeuge vergeben, unabhängig davon, ob diese öffentlich sind oder nicht.

Was ist der Unterschied zwischen „grön teknik“ und ROT?

In Schweden ist ein ROT-Abzug ein Steuerabzug für Renovierung, Instandhaltung und Umbau. Vor der neuen Änderung waren ROT-Abzüge für Solarzelleninstallationen verfügbar, die 30 % der Arbeitskosten abdeckten, was 9 % der Gesamtkosten ausmachte.

Da sich die neue Steuerermäßigung auch auf den Materialaufwand bezieht, fällt der Abzug insgesamt höher aus als bei der ROT. Wie bei den ROT-Abzügen gilt auch für „grön teknik“ eine Obergrenze von 50.000 SEK pro Person und Jahr. Hausbesitzer können sowohl ROT als auch „grön teknik“ im selben Jahr beantragen, vorausgesetzt, ihre Steuererklärungen sind aktuell.

Wie soll ich vorgehen?

Das Unternehmen, das Sie mit der Installation der umweltfreundlichen Technologie beauftragen, weist in seiner Rechnung die entsprechende Steuerermäßigung für die Arbeits- und Materialkosten aus. Die Verantwortung dafür, dass die schwedische Steuerbehörde die korrekten Informationen erhält, liegt beim Unternehmen, und einzelne Hausbesitzer müssen im Gegensatz zu früheren Subventionen für Solarzellen keine Zuschüsse nachträglich beantragen.

Sobald die Installation abgeschlossen und bezahlt ist, sollte das Installationsunternehmen beim schwedischen Finanzamt die Zahlung der Steuerermäßigung beantragen. Der Antrag muss spätestens am 31. Januar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Hausbesitzer die Installation bezahlt hat, bei der Agentur eingehen.

Die Steuerermäßigung, die Ihnen im Laufe des Jahres zugestanden wurde, wird bei Ihrer Steuererklärung im darauffolgenden Jahr vorausgefüllt. Erst wenn es an der Zeit ist, Ihre Steuererklärung zu genehmigen, sollten Sie Ihre endgültige Steuerermäßigung beantragen. Überprüfen Sie zu diesem Zeitpunkt unbedingt, ob der Abzugsbetrag korrekt ist.

Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen bei der Entscheidung hilft, ob Sie die „Grön Teknik“-Förderung für umweltfreundliche Technologie in schwedischen Häusern beantragen sollten. Um mehr über solarbetriebene erneuerbare Energien in der nordischen Region zu erfahren, nehmen Sie noch heute Kontakt mit SolarNordics auf.

Written by: solarnordics